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Unsere AGBs

Vertragsgegenstand

Diese AGBs gelten für Teilnehmer von ROCKET Race Instructions Veranstaltungen. Darüber hinaus gelten die individuellen AGBs der Track Day Veranstalter sowie die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten.

Zustandekommen des Vertrags

ROCKET Race Instructions stellt seine Angebote im Internet über diverse Domains bereit. Diese sind mit dem Impressum als solche erkenntlich. Kunden geben über das jeweilige Buchungsformular ihre Buchung ab. Mit der Buchung geln die ROCKET Race Instructions AGBs in der gültigen Fassung als anerkannt. ROCKET Race Instructions sendet eine Buchungsbestätigung (Anmeldebestätigung) mit allen Informationen und einer Zahlungsaufforderung an den Kunden. Alternativ kann eine Buchung auch vor Ort während einer Track Day Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Vorabbezahlung zustande. In jedem Fall stimmt der Kunde mit der Zahlung dem Angebot vollinhaltlich zu und der Vertrag ist damit rechtswirksam abgeschlossen.

Rücktritt vom Vertrag

ROCKET Race Instructions schließt ein Rücktrittsrecht ausdrücklich aus. Das betrifft sowohl Ereignisse, die von keiner der beiden Vertragsparteien zu verantworten sind, als auch solche, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen. Im Falle einer Absage einer Veranstaltung wird die bezahlte Teilnahmegebühr von ROCKET Race Instructions als Guthaben für künftige Buchungen des Teilnehmers verwaltet. Die Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen. In diesem Fall sowie im Fall jeglicher Verhinderung des Teilnehmers (Krankheit, Verletzung, berufliche oder private Gründe, nicht einsatzbereites Motorrad, etc.) kann das Ticket an eine andere Person weitergegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Teilnehmer, der das Ticket übernimmt, sämtliche Daten bekannt sind, welche im Buchungsformular gefordert werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die Teilnahme an einer Instruktorfahrt muss sich der Fahrer in einem körperlich und geistig geeigneten Zustand befinden. Im Zweifelsfall kann das Medical Center der Rennstrecke für eine Expertise herangezogen werden. Dabei können Kosten anfallen, die vom Teilnehmer zu tragen sind.

Das verwendete Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für seine Sicherheit selbst zu sorgen. Dies schließt eine aufrechte Unfallversicherung ein. Zur Abwehr von Forderungen seitens anderer Teilnehmer oder der Rennstrecke wird den Teilnehmern dringend empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Es gilt das Verursacherprinzip: Wer Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet für die Wiedergutmachung des Schadens.

Überdies gelten die jeweiligen Bestimmungen des Track Day Veranstalters sowie die des Rennstreckenbetreibers.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

ROCKET Race Instructions behält sich das Recht vor, Aufnahmen der Teilnehmer während der Instruktionen zu erstellen. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen (zB. im Internet, auf Facebook, Youtube, Instagram und anderen privaten oder kommerziellen Seiten) kann durch den Teilnehmer auf Wunsch untersagt werden; dieser Wunsch muss schriftlich erfolgen.

Gerne stellen wir Dir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen als Download zur Verfügung: AGBs downloaden

Wichtige Hinweise zur Teilnahme

Bitte beachte, dass die Teilnahme an Instruktorfahrten auf Freiwilligkeit basiert. Weder die Instruktoren noch ROCKET Race Instructions noch der Veranstalter des Track Days übernehmen Verantwortung für körperliche, geistige, seelische oder jedwelche andere Schäden (zB. ein Schaden am Motorrad oä.), die während der Instruktorfahrten auftreten.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen (DSGVO) und unser Impressum (Impressum).